Wer darf welche Art von Pyrotechnik erwerben und verwenden?

 

Pyrotechnik Kategorie 1

Pyrotechnische Artikel und Gegenstände der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres erworben und verwendet werden. Das mindestalter ist auf 12 Jahre festgelgt, es muss sicher gestellt werden das der Verwender die Gebrauchsanweisung lesen und verstehen kann. Der Einsatz von Kategorie 1 Pyrotechnim im Theater, in einer Spielstätte oder anderen vergleichbaren Einrichtungen (dazu gehören auch Sport-Spiel-Stätten!) erfordert eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen Behörden. Pyrotechnische Artikel der Klasse 1 sind z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und auch einige Sturmstreichhölzer.

 

Pyrotechnik Kategorie 2

Pyrotechnik der Kategorie 2, auch als Silvesterfeuerwerk bezeichnet, können an den letzten drei Werktagen des Jahres frei erworben werden. Unterhalb des Jahres ist ein Erwerb, wie auch die Verwendung, mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Der Handel dieser Artikel zu Silvester ist bei der zuständigen Behörde anzeigepflichtig. Diese Pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben gekauft und verwendet (angezünden) werden. Diese Artikel können nur im freien verwendet werden. Das Anzünden der Effekte erfolgt mittels einer Lunte die an jedem Effekt vorhanden ist, am sichersten ist dabei das Zünden mit hilfe eines Zündlichtes. Pyrotechnische Effekte der Kategorie 2 sind z.B. Leuchtbatterien, Vulkane, Fontänen, Sonnenräder, Römische Lichter. Aber auch große Wunderkerzen werden der Kategorie 2 zugeordnet. Bei Feuerwerk-Workshop können Sie Ihr Silvesterfeuerwerk bestellen.

 

Pyrotechnik Kategorie 4

Feuerwerkskörper der Kategorie 4 sind außschließlich professionellen Pyrotechnikern mit entsprechender Ausbildung vorbehalten, ein Erwerb oder eine Verwendung durch Privatpersonen ist hier ausgeschlossen. Deren Verwendung ist in jedem Fall, auch an Silvester, bei den zuständigen Behörden anzeigepflichtig. Diese Artikel können nur im freien Verwendet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 4 sind z.B. große Vulkane, Kometen, Kugel- und Zylinderbomben in allen Größen. Zu sehen sind diese Feuerwerkskörper meist bei großen Feuerwerksveranstaltungen wie z.B. bei der Kirmes oder auch bei den Feuerwerk-Workshop Veranstaltungen.

 

Pyrotechnik PT1

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie PT1 sind meist für den Indoor-Einsatz bei Theatern, Veranstaltungen und ähnlichen Einrichtungen geeignet. Pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie finden sich aber auch in Fahrzeug-Airbags, Gurtstraffern, Signalraketen. Diese Artikel können das gesamte Jahr über von Personen erworben und verwendet werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim Erwerb ist die ordnungsgemäße Verwendung zu bestätigen. Der Handel mit diesen Pyrotechnischen Artikeln ist Erlaubnispflichtig. Der Einsatz ist in jedem Fall bei den zuständigen Behörden anzumelden, bei einer Verwendung in Innenräumen ist meist auch zusätzlich eine Genehmigung der Brandschutzbehörde sowie der Baubehörde erforderlich. Die in der Gebrauchsanweisung angegebennen Sicherheitsabstände sind in jedem Fall einzuhalten. Werden pyrotechnische Gegenstände als Rettungsmittel (z.B. Signalraketen auf Schiffen) verwendet ist der "Kleine Pyroschein" erforderlich. Eine Verwendung im Stadion (Bengalos) ist nicht zulässig, auch wenn die Artikel frei zu erwerben sind. Zu pyrotechnischen Artikeln der Kategorie PT1 gehören z.B. Bengalfeuer, Bühnenblitze, Schnurraketen, Fontänen, Knallsätze.

 

Pyrotechnik PT2

Pyrotechnik der Kategorie PT2 ist außschließlich professionellen Pyrotechnikern mit entsprechender Ausbildung vorbehalten, ein Erwerb oder eine Verwendung durch Privatpersonen ist hier ausgeschlossen. Effekte dieser Kategorie können teilweise in Innenräumen verwendet werden, sind aber generell eher selten zu sehen. Zu diesen Artikeln gehören z.B.: Bühnenblitze, Knallsätze, Minen, Feuertöpfe und auch kleine Kugelbomben.